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2010Geschafft ! 2010 ist erreicht. Ich hoffe, dass alle Besucher dieses Blog`s einen guten Rutsch ins neue Jahr hatten. Damit meine ich nicht nur die Witterung. Da gab es reichlich Grund zum Rutschen. Wer Silvester 2009 unterwegs war, der hatte wahrlich keinen leichten Stand. Winter pur, Winter wie aus dem Bilderbuch. Wann gab es das letzte Mal so eine Menge Schnee? Ehrlich, beim Anblick dieser Winterlandschaft beneide ich keinen Zusteller und auch keinen Fahrer. Das ist die absolute Härte und auch dem Winterdienst sind Grenzen gesetzt. Die Hauptstrassen sind vielleicht geräumt, die Seitenstrassen mit Sicherheit nicht. Leider sind nun nicht alle Ablagestellen an einer Hauptstrasse, und auch sonst ist der nächtliche Weg mit Karre oder Wagen ziemlich anstrengend. Von der Sturzgefahr ganz zu schweigen. Jetzt stellt sich die Frage, wie ist der Zusteller eigentlich abgesichert? Wer haftet für mögliche Unfälle, was passiert bei Stürzen? Greift die Berufsgenossenschaft ein, wenn der Zusteller verunfallt und womöglich ausfällt? Haftet vielleicht der Arbeitgeber oder sind die Kunden haftbar für den nicht geräumten Zugang zum Briefkasten oder der Rolle? Wer kann diese Fragen beantworten? Schreibt doch einmal über dieses, jeden Zusteller mehr oder weniger betreffenden Themas. Oder ist es jemandem egal, hauptsache er kommt gesund durch. 2010 – gleich nach dem Rausch, beginnt der Ernst des Lebens! Ich beneide Euch nicht, kein Stück. Deshalb wünsche ich Euch, viel Glück und Gesundheit und drücke beide Daumen, dass es demnächst für Euch gut geht. 7 comments to 2010 |
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Als Zusteller sind Sie prinzipiell, über die Berufsgenossenschaft, unfallverscihert. Dies gilt für jede art von Arbeitsunfall. Für dei Versicherung zahlt der Arbeitgeber einen, nicht unerheblichen, Beitrag, der sich nach der Lohngesamtsumme und Anzahl Beschäftigten richtet. Bei Unfällen auf Privatgrundstücken, kommt u.U. eine Haftung des Grundstückeigentümers in Frage. Mangelnde Verkehrssicherheit. Immer wieder ein beliebtes Thema in Prozessen. Fakt ist, das der Eigentümer Wegesicherheit herstellen muss. Wenn er allerdings ein Schild anbringt “Betreten auf eigene Gefahr” dann ist er aus dem Schneider. Dann sollte sich der Arbeitgeber, oder wer auch immer, mit dem Kunden in Verbindung setzen und eine Haftungserklärung verlangen. Bei Mehrfamilienhäusern ist es übrigens so geregelt,das immer ein freier, wegesicherer Zugang zu Briefkasten gewährleistet sein muss. Hierzu gibt es auch ein Urteil.
Gut, das wäre also geklärt.
Aber was ist mit den nicht geräumten Nebenstrassen. Viele Zusteller sind mit dem eigenen Pkw auf glatten Pisten unterwegs, andere müssen nicht geräumte Strassen passieren -> Köpenick Nord zum Beispiel oder das Märchenviertel. Rechtsfreier Raum?
Falls es dann doch zum Unfall kommt, wieviel zahlt die Berufsgenossenschaft ?, wann ? und wie lange ?
Also bei öffentlichen Straßen liegt das Verkehrs- und Wegerecht bei der Stadt. Wenn Sie sich da ein Bein brechen, weil die Straße nicht gestreut ist, ist das dann öffentliches Pech. Eigentlich muss die Stadt auch für Wegesicherheit sorgen, was Sie aber oftmals nicht kann. Berlin ist ja z.B. auch von echt üblen Straßen geplagt, mit Schlaglöchern, wo ein ganzes Auto reinpaßt. Ehrlich gesagt habe ich noch nicht erlebt das die Stadt wegen eines Schadens in Regress genommen wurde. Da gibt es bestimmt einen Paragraphen, der höhere Gewalt (so wie Krieg und Unwetter, etc.) ausschließt. Schließlich würde die Stadt sich auch immer auf das allgemeine Lebensrisiko berufen, wonach es immer irgend ein Riskio gibt. Sie müßten dennen also entweder groben Voersatz, oder Fahrläßigkeit vorwerfen. Beispiel:
Wenn Sie beweisen könnten, die in der einen Straße seit Anfang des Schnees noch nie einmal geräumt haben und Sie sich dann das bein brechen, dann hätten Sie ggf. gute Karten die in Regress zu nehmen. Aber: Der eigentliche Leidtragende wäre Ihr Arbeitgeber, da der den Ausfall bezahlen muss. Sie bekommen ja sowieso Geld (vom AG).
Wenn Sie einen Arbeitsunfall haben, zahlt Ihr Arbeitgeber 6 Wochen lang Ihren vollen Lohn weiter. Die BG zahlt Ihnen REHA- und Reintegrationsmaßnahmen, sowie ggf. eine Rente. Ihre Krankenkassen und die BG würde nach den 6 Wochen die weiteren Lohnzahlungen übernehmen, allerdings nicht zum vollen Satz. Die genaue Aufteilung weiß ich jetzt nicht, jedenfalls bekommen Sie solange Sie erkrankt sind auch Geld.
aloa Leute ! Wem hilft es denn wenn hier diskutiert wird , es gibt doch für denn kleinen Zusteller so wieso keine Chance bei einem Prozeß zu gewinnen und Rückhalt von seiten des Arbeitgebers gibt es von hause aus nicht . Aber wie sagt unser Kumpel Manne immer “die Hoffnung stirbt zuletzt ” . In dem Sinne , Grüße Micha
Tja, da sind wir ja dann ziehmlich schnell wieder beim Ausgangsproblem angekommen. Kleiner Zusteller, kannste nix machen, haste eh keine Chance. Fragen Sie sich doch mal warum Sie nachts für einen Hungerlohn Zeitungen austragen, während anderen im Schlaf ihr Geld verdienen.
aloa Leute ! Ja warum mache ich diesen Job , weil ich dadurch in unserem ” Super mit Arbeit übersäätem Land ” wenigstens eine kleine Aufgabe habe und ein wenig Asche noch einfahre . Hungerlohn stimmt allerdings auch , in anderen Bundesländern bestreiten die Zusteller ihren Lebensunterhalt nur von diesem Job , hier in Berlin vollkommen unmöglich !! Grüße Micha
Und nun? Seit Existenz dieses Forums dreht sich das immer darum, leider ändert sich nichts. Wäre es nicht mal sinnvoll über konstruktive, neue Sachen zu diskutieren? Ich habe echte Hochachtung vor Zustellern, weil der Job wirklich einer der letzten seiner Art ist. Ich meine schwere körperliche Arbeit. Der Milchmann, Kohlenträger, etc. alles schon ausgestorben, nur den Zusteller gibt es noch. Wirklich Respekt, denn Leuten, die jeden Tag in Herrgotts früh aus dem Bett müssen und ihre Stunden ableisten, ohne Fehler zu machen. Das in anderen Bundesländern die Zusteller Ihren Lebensunterhalt davon bestreiten, kann ich teilweise bejahen. Aber das mit dem Verdienst in Berlin liegt ja auch an der Berliner Struktur, Kleinstaaterei= Agenturmodell.